Straßenverkehrsrecht
Was tun wenn's kracht?
I. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung Ihres Unfallgegners Ihren Schaden ermitteln. Die Versicherung steht im Lager des Schädigers. Es ist im Interesse dieser Versicherung so wenig wie möglich zu zahlen.
Achtung: Es können Ansprüche verloren gehen, wenn Sie sich nicht gleich fachlich qualifiziert beraten lassen. Lassen Sie nicht zu, dass Ihnen Ihre Ansprüche vorenthalten oder unberechtigt gekürzt werden.
Um unberechtigte Kürzungen Ihrer Ansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis zu vermeiden ist es erforderlich, durch die frühe Einschaltung eines Rechtsanwaltes und eines Sachverständigen für die notwendige Waffengleichheit zu sorgen.
Wir vertreten Sie kompetent in allen Verkehrsunfallsachen, treten unberechtigten Kürzungen der Versicherung entgegen und wahren Ihre Rechte auf vollständigen Ersatz des Ihnen durch das Verkehrsunfallereignis entstandenen Schaden.
Wir beraten Sie ebenso in Mithaftungsfällen im Rahmen der zu erzielenden Quote als auch bei Abrechnung im Rahmen der Vollkaskoversicherung und des sich hieraus ergebenden Quotenvorrechtes im Mithaftungsfall.
Über das eigentliche Unfallgeschehen und die daraus entstehenden Schäden hinaus beraten wir Sie über die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, vermehrte Bedürfnisse etc.
A Notieren Sie sich am Unfallort:
- Kennzeichen des Kfz des Unfallgegners
- Name und vollständige Adresse aller am Unfall beteiligten Personen
- Name und vollständige Adresse von Unfallzeugen
- Tagebuchnummer der aufnehmenden Polizei
- Falls möglich, fotografieren Sie die Stellung der Kfz nach dem Zusammenstoß
B Suchen Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechtes hat. Rechtsanwaltskosten muß bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlen.
C Lassen Sie Ihr Fahrzeug von einem qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Sachverständigenkosten zu tragen, soweit es sich nicht um einen erkennbaren Bagatellunfall handelt.
Nur so sichern Sie sich Ihre vollen berechtigten Ansprüche aus dem Verkehrsunfall.
II. Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Bei dem Vorwurf der Trunkenheitsfahrt, Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluß, Fahrerflucht, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung etc. als auch bei dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung, zu dichtem Auffahren, Rotlichtverstoß, Verursachung eines Verkehrsunfalles oder sonstige Verkehrsverstöße ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht gefragt.
Machen Sie keine eigenen Angaben gegenüber Behörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern kommen Sie zu uns. Eine Einlassung zur Sache wird sodann von uns gefertigt. Dadurch wird leichtfertiger und mißverständlicher Vortrag vermieden.
Insbesondere in Fällen, in denen ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht, ist schnelles Handeln erforderlich.
Wir beraten Sie unter anderem über die Fehlerquellen im polizeilichen Messverfahren, fehlerhafte Toleranzen, Vermeidung von Fahrverboten und Verkürzung von Sperrzeiten bei einem Fahrerlaubnisentzug uvm.
III. Fahrerlaubnisrecht
Wir vertreten Sie bei Führerscheinmaßnahmen im Strafrecht und im verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren.
Das beinhaltet unter anderem Entzugsverfahren der Führerscheinbehörden aufgrund Alkoholproblematiken, Medikamenten und Drogen etc. Es beinhaltet ferner behördliche Entziehungsmaßnahmen mit Berührung zum Strafrecht oder Ordnungswidrigkeitsverfahren und dem Führerschein auf Probe sowie Fahrerlaubnisentzug wegen Ansammlung von Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Wir beraten Sie bezüglich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten im Entziehungsverfahren wie auch im Neuerteilungsverfahren und der Anordnung der Beibringung einer MPU.
IV. Kraftfahrzeugversicherungsrecht
Wir stehen Ihnen bei Fragen im Kfz.-Versicherungsrecht bei. Will der Kfz.-Versicherer nicht zahlen und beruft sich auf Mängel im Versicherungsvertragsverhältnis ist unverzügliches Handeln gefragt.
Insbesondere bei Problemen im Kraftfahrzeugversicherungsvertrag, dem Entfallen des Versicherungsschutzes, bei Obliegenheitsverletzungen oder dem Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadenfalles können Ihre Rechte bei frühzeitiger Beauftragung unserer Kanzlei effektiv wahrgenommen werden.
Wir führen für Sie Deckungsprozesse und wehren unberechtigte Regreße der Versicherer ab.
V. Vertragsrecht
Wir vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Kraftfahrzeugvertragsrecht wie zum Beispiel bei Neuwagenkauf oder Gebrauchtwagenkauf. Gerade der Neuwagen- und der Gebrauchtwagenkaufvertrag enthalten eine Fülle von Rechtsproblemen, die wir mit Ihnen bei Bedarf erörtern.
Häufigste Fälle sind die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, Mängeleinreden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Auch beraten wir Sie gerne bei Kraftfahrzeug-Leasingverträgen, insbesondere bei Schadensfällen mit Leasingfahrzeugen und der Abrechnung der Leasingunternehmer.